Aufgaben und Geschäftsverteilung
Das Amtsgericht Frankfurt(Oder) ist sachlich zuständig in:
- Zivilprozesssachen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, bzw. ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten)
- Straf- und Bußgeldsachen
- Familiensachen
- Vereins- und Handelsregistersachen
- Insolvenzsachen
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
sowie für Angelegenheiten in:
- Grundbuchsachen
- Nachlasssachen
- Hinterlegungssachen
- Personenstandssachen
- Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungssachen
- Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
Örtliche Zuständigkeit
Bitte informieren Sie sich über Unterschiede in der örtlichen Zuständigkeit zwischen Hauptstelle in Frankfurt (Oder) und Zweigstelle in Eisenhüttenstadt!
Das Amtsgericht Frankfurt(Oder) ist sachlich zuständig in:
- Zivilprozesssachen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, bzw. ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten)
- Straf- und Bußgeldsachen
- Familiensachen
- Vereins- und Handelsregistersachen
- Insolvenzsachen
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
sowie für Angelegenheiten in:
- Grundbuchsachen
- Nachlasssachen
- Hinterlegungssachen
- Personenstandssachen
- Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungssachen
- Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
Örtliche Zuständigkeit
Bitte informieren Sie sich über Unterschiede in der örtlichen Zuständigkeit zwischen Hauptstelle in Frankfurt (Oder) und Zweigstelle in Eisenhüttenstadt!
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Örtliche Zuständigkeit Hauptstelle Frankfurt (Oder) und Zweigstelle Eisenhüttenstadt
Hauptstelle Frankfurt (Oder)
Zweigstelle Eisenhüttenstadt
Zivilsachen
gesamter Bezirk
keine
Straf- und Bußgeldsachen
gesamter Bezirk
keine
Güterrechtsregister
gesamter Bezirk
keine
Familiensachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Betreuungssachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Zwangsvollstreckungssachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Beratungshilfesachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Kirchenaustritte
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Grundbuchsachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
(Achtung Nebenstelle)
Nachlasssachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Aufgebotssachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Hinterlegungssachen
gesamter Bezirk
nur Altverfahren EH
Todeserklärungen
gesamter Bezirk
nur Altverfahren EH
ehemaliger Bezirk Frankfurt (Oder): Falkenhagen (Mark), Fichtenhöhe, Frankfurt (Oder), Lebus, Lietzen, Lindendorf, Podelzig, Reitwein, Seelow, Treplin, Vierlinden und Zeschdorf
ehemaliger Bezirk Eisenhüttenstadt: Brieskow-Finkenheerd, Eisenhüttenstadt, Groß Lindow, Müllrose, Neuzelle, Schlaubetal, Siehdichum, Grunow-Dammendorf, Mixdorf, Ragow-Merz, Lawitz, Neißemünde, Wiesenau, Vogelsang, Ziltendorf
Hauptstelle Frankfurt (Oder)
Zweigstelle Eisenhüttenstadt
Zivilsachen
gesamter Bezirk
keine
Straf- und Bußgeldsachen
gesamter Bezirk
keine
Güterrechtsregister
gesamter Bezirk
keine
Familiensachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Betreuungssachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Zwangsvollstreckungssachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Beratungshilfesachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Kirchenaustritte
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Grundbuchsachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
(Achtung Nebenstelle)
Nachlasssachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Aufgebotssachen
ehemaliger Bezirk FF
ehemaliger Bezirk EH
Hinterlegungssachen
gesamter Bezirk
nur Altverfahren EH
Todeserklärungen
gesamter Bezirk
nur Altverfahren EH
ehemaliger Bezirk Frankfurt (Oder): Falkenhagen (Mark), Fichtenhöhe, Frankfurt (Oder), Lebus, Lietzen, Lindendorf, Podelzig, Reitwein, Seelow, Treplin, Vierlinden und Zeschdorf
ehemaliger Bezirk Eisenhüttenstadt: Brieskow-Finkenheerd, Eisenhüttenstadt, Groß Lindow, Müllrose, Neuzelle, Schlaubetal, Siehdichum, Grunow-Dammendorf, Mixdorf, Ragow-Merz, Lawitz, Neißemünde, Wiesenau, Vogelsang, Ziltendorf
Zentrale Zuständigkeiten
In folgenden Angelegenheiten besteht beim Amtsgericht Frankfurt(Oder) eine auf den Bezirk des Landgerichts Frankfurt(Oder) konzentrierte Zuständigkeit
- Registersachen (Vereins-, Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister),
- Insolvenzverfahren
- Landwirtschaftssachen,
- Personenstandssachen,
- Wirtschaftsstrafsachen.
Die Sonderzuständigkeit in Zwangsversteigerungssachen besteht für die Amtsgerichtsbezirke Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde/Spree.
Weitere Sonderzuständigkeiten für den gesamten Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) bestehen in bestimmten Straf- und Bußgeldsachen, die Sie dem Anhang entnehmen können.
In folgenden Angelegenheiten besteht beim Amtsgericht Frankfurt(Oder) eine auf den Bezirk des Landgerichts Frankfurt(Oder) konzentrierte Zuständigkeit
- Registersachen (Vereins-, Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister),
- Insolvenzverfahren
- Landwirtschaftssachen,
- Personenstandssachen,
- Wirtschaftsstrafsachen.
Die Sonderzuständigkeit in Zwangsversteigerungssachen besteht für die Amtsgerichtsbezirke Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde/Spree.
Weitere Sonderzuständigkeiten für den gesamten Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) bestehen in bestimmten Straf- und Bußgeldsachen, die Sie dem Anhang entnehmen können.
Zentrales Schuldnerverzeichnis und Mahnsachen
Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.
Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg "Amtsgericht Berlin – Wedding" zuständig.
Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.
Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg "Amtsgericht Berlin – Wedding" zuständig.
Geschäftsverteilung
Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zum Download zur Verfügung.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass allein das bei den Präsidiumsunterlagen geführte schriftliche Exemplar des Geschäftsverteilungsplanes mit seinen Änderungen verbindlich ist.
Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zum Download zur Verfügung.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass allein das bei den Präsidiumsunterlagen geführte schriftliche Exemplar des Geschäftsverteilungsplanes mit seinen Änderungen verbindlich ist.